Wie vermietet man seinen privaten Rasenmäher oder Mixer ?

Verantwortungsbewusster Umgang mit Ressourcen führt dazu, dass immer mehr Menschen teure und selten genutzte Gebrauchsgegenstände nicht kaufen, sondern leihen. Gemeinsames Nutzen von Elektrogeräten erspart teure Anschaffungskosten. Mit einem sorgfältig aufgesetzten Mietvertrag kann man sich davor schützen, dass Probleme bei der Rückgabe auftreten, wenn man den eigenen Rasenmäher oder Mixer vermieten möchte.

Ist entgeltliches privates Vermieten von Gebrauchsgegenständen gestattet?

Selbstverständlich dürfen auch Privatpersonen ihren Rasenmäher oder Mixer an andere Nutzer vermieten und dafür einen Mietpreis verlangen. Die Grenze zwischen privatem und gewerblichem Vermieten ist allerdings fließend und abhängig von der Anzahl an Vermietungsfällen pro Monat. Wer unsicher ist, wann diese Grenze überschritten wird, sollte sich beim Finanzamt erkundigen. Bewegt sich die Vermietung innerhalb der tolerierten Grenzen, ist darüber hinaus zu klären, wie der Mietvertrag ausgestaltet werden sollte. So sind Vermieter vor bösen Überraschungen bei der Rückgabe wie Beschädigung oder Diebstahl geschützt, wenn sie ihren Rasenmäher oder Mixer vermieten.

Notwendige Inhalte im Mietvertrag über bewegliche Gegenstände

Die schriftliche Fixierung eines Mietvertrags ist durchaus sinnvoll, wenn man einen teuren Rasenmäher oder Mixer vermietet. Trifft man lediglich mündliche Absprachen, ist es schwer zu beweisen, dass getroffene Vereinbarungen nicht eingehalten wurden.

Im Mietvertrag sollten daher die Mietvertragsparteien angegeben sein und der Mietgegenstand genau definiert werden. Auch der Mietpreis, der Mietzeitraum und Möglichkeiten der Vertragskündigung gehören in den Mietvertrag über bewegliche Gegenstände. Auch Fragen der Haftung und der Versicherung sollten aufgenommen werden. Besonders wenn man ein Fahrzeug vermietet, sind diese Punkte wichtig. Auch über den erlaubten Gebrauchsumfang sollte sich der Vermieter Gedanken machen und ihn im Vertrag festlegen. Damit soll die sachgemäße Behandlung des Mietgegenstands sichergestellt werden. Treten dann Mängel an der Mietsache auf, die infolge unsachgemäßer oder nicht vereinbarter Nutzung entstanden sind, hat der Vermieter einen Schadenersatzanspruch.

Mit einem Muster für einen Mietvertrag über bewegliche Gegenstände ist man als Vermieter rechtlich abgesichert und kann unbesorgt auch den eigenen Rasenmäher oder Mixer vermieten. Wer sich hinsichtlich einzelner Formulierungen unsicher ist, sollte unbedingt juristischen Rat einholen.