Untervermietungserlaubnis erteilen

Wenn ein Mieter seine Wohnung untervermieten will, dann muss er einen Untervermietungsantrag an den Vermieter stellen. Dieser prüft den Antrag und gleicht die Daten mit dem Mietvertrag ab. Ist er einverstanden, kann er die Erlaubnis zur Untervermietung erteilen. Das erledigt man am besten schriftlich und nutzt dazu einfach eine praktische Textvorlage.

Ändert sich der Mietvertrag?

Normalerweise ändert sich der ursprüngliche Mietvertrag bei einer Erlaubnis zur Untervermietung nicht. Beide Vertragspartner bleiben wie bisher bestehen. Eventuell kann der Vermieter eine Anpassung der Miete fordern. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn verbrauchsabhängige Kosten mit in den festen Mietzins einfließen. Das könnten Abfallgebühren, Reinigungskosten und Heizkosten sein. Eine erhöhte Abschlagszahlung schützt beide Seiten vor späteren Nachforderungen. Der Mieter selbst kann mit dem Untermieter einen schriftlichen Mietvertrag aufsetzten. Hier werden gemeinsame und getrennte Bereiche der Wohnung festgelegt. Es sollte auch eine Regelung für Kosten wie Wasserverbrauch, Strom und Kabelgebühren geben. Davon ist die Untervermietungserlaubnis jedoch nicht betroffen. Sie regelt ausschließlich, ob der Mieter die Untervermietung durchführen darf.

Wer haftet für eventuelle Forderungen?

Für Schäden am gemieteten Objekt sowie eventuelle Zahlungsrückstände haftet immer der Hauptmieter selbst. Falls der Untermieter der Verursacher der Schäden war, muss der Hauptmieter alle Forderungen ihm gegenüber geltend machen. Der Vermieter kann die Ansprüche direkt an den Hauptmieter stellen und muss sich mit dem Untermieter nicht auseinandersetzen. Da man bei einer Untervermietung immer zwischen Vermieter und Untermieter steht, sollte man sich als Hauptmieter also genau überlegen, ob man überhaupt einen Antrag auf eine Untervermietungserlaubnis stellen möchte. Als Alternative bietet es sich an, die weitere Person als Vertragspartner in den eigentlichen Mietvertrag aufzunehmen. Auch hier muss der Vermieter natürlich zustimmen.

Für das Schreiben zur Untervermietungserlaubnis kann man eine professionell erstellte Textvorlage benutzen. Alle wichtigen Angaben sind darin schon enthalten. Man muss nur noch die eigenen Daten ergänzen, die Untervermietungserlaubnis ausdrucken, unterzeichnen und versenden. Bei Unsicherheiten ist es vorteilhaft, einen Anwalt für Mietrecht zu Rate zu ziehen.