Testament zu machen
Auch wenn wir zu Lebzeiten vielleicht nicht gerne daran denken, so ist es doch ratsam, rechtzeitig unseren Testament zu machen und schriftlich darzulegen, um die Verteilung unseres Eigentums an unsere Hinterbliebenen zu regeln.
Muss ein Testament handschriftlich sein ?
Ein Testament kann selbst verfasst werden. Allerdings muss dabei unbedingt die gesetzlich vorgeschriebene Form eingehalten werden – sonst ist es ungültig. Das Testament muss z. B. handschriftlich verfasst und unter Angabe von Ort und Datum vom Erblasser mit seinem vollständigen Namen auf jeder Seite unterschrieben werden. Nachträge und Ergänzungen sind möglich, müssen aber entsprechend mit Datum und Unterschrift versehen werden.
Man kann das Testament natürlich zuhause aufbewahren. Man kann zur Sicherheit auch mehrere Originale ausfertigen, damit es gefunden werden kann oder es vor Verlust zu schützen. Am besten hinterlegt man dieses Schriftstück aber beim Amtsgericht, damit es beispielsweise nicht verfälscht oder vernichtet werden kann.
Man sucht einen Notar auf, der ein öffentliches Testament errichtet und es für den Erblasser sicher verwahrt. Dies empfiehlt sich insbesondere bei schwierigen Sachverhalten oder einer umfangreichen Erbmasse, zu der beispielsweise auch Immobilien gehören.
Der Notar ist verpflichtet, den Erblasser sorgfältig zu informieren und haftet auch bei nachweislicher Falschberatung.
Bevor wir unseren letzten Willen niederschreiben, sollten wir uns darüber informieren, wie die Erbfolge und die Erbmasse gesetzlich geregelt sind. Falls die geltenden Gesetze unseren Bedürfnissen entsprechen, brauchen wir uns eigentlich keine Gedanken zu machen.
Falls wir unseren Nachlass jedoch abweichend davon vererben möchten, z. B. weil wir ein Familienmitglied enterben, aber bestimmte andere Personen als Erben berücksichtigen möchten, sollten wir ein Testament verfassen.
Durch ein Testament und eine gute Nachlassplanung können Erbstreitigkeiten zwischen den Erben vermieden oder zumindest geglättet werden.