WOHNRAUMMIETVERTRAG

Nicht jeder Haus- oder Wohnungsbesitzer ist auch ein Rechtsanwalt. Gerade wenn man Wohnraum geerbt hat und mit ihm die Mieter, kann es schnell zu Problemen kommen.
Denn das deutsche Mietrecht für Wohnraum ist besonders sozial gestaltet und unterscheidet sich stark vom gewerblichen Mietrecht sowie von der in anderen europäischen Ländern geltenden Gesetzgebung. Hierzulande kann sogar eine mündliche Absprache bindend sein. Doch Vorsicht ist geboten.

Was muss beim Abschluss eine Wohnraummietvertrage beachtet werden?

Grundsätzlich müssen vier Punkte zwischen Vermieter und Mieter geklärt werden. Dazu gehören die Namen der beiden Vertragspartner, um welche Wohnung es sich handelt, die Höhe der Mietkosten und wann der Vertrag beginnt. Dann muss noch die Höhe der Nebenkosten geklärt werden. Ausführlich kann man diese Bestimmungen hier nachlesen.
Enthält eine mündliche oder schriftliche Vereinbarung diese Themen, ist der Vertrag bindend. Wer sich jedoch unsicher ist, sollte einen Anwalt kontaktieren. Denn ist so ein Wohnraummietvertrag erst einmal geschlossen, hat ein Vermieter eine Vielzahl von Rechten quasi abgetreten. Zum Beispiel ist es dann nicht mehr möglich, ein befristetes Mietverhältnis zu vereinbaren.
Denn wer ohne Vertrag ein befristetes Wohnen in einem Zeitraum über ein Jahr zusichert, hat laut Gesetz einen unbefristeten Vertrag abgeschlossen. Wem das zu kompliziert und ein Anwalt zu teuer ist, der hat mit unseren nach Maß abgeschlossenen Dokumenten die richtige Lösung. Wir bieten wasserdichte Verträge, die nach den Vorgaben des Kunden aufgesetzt werden.

Das Thema Nebenkosten: Welche Möglichkeiten hat der Vermieter?

Auch die Nebenkosten und die Art, wie der Mieter für sie aufkommen soll, müssen in jedem Wohnraummietvertrag geregelt werden. Der Besitzer der Wohnung hat hier verschiedene Möglichkeiten: Er vereinbart eine Warmmiete. Das ist das gängigste Modell. Daneben gibt es auch noch Brutto- und Nettokaltmiete sowie eine Teilinklusivmiete.
Wichtig ist, dass der Vermieter sich über die Höhe der Nebenkosten im klaren ist und dies im Vertrag deutlich macht. Denn laut Gesetz sind mit der Miete sämtliche anfallenden Kosten bis auf die Heizkosten abgegolten. Wer also Hauskosten übersieht, kann viel Geld verlieren.
Deswegen gilt selbst bei scheinbar einfachen Verhältnissen: Lieber etwas Geld investieren als viel verschleudern.