Genehmigung für die legale Untervermietung von Geschäftsräumen
Wer seine Geschäftsräume untervermieten möchte, muss einige Dinge beachten. Grundsätzlich ist dieses Vorhaben völlig legal. Allerdings wird dabei in den meisten Fällen die Genehmigung des Eigentümers benötigt. Doch wie bekommt man diese?
Das Konstrukt der Untervermietung
Manche Unternehmen benötigen nicht alle Räume, für die sie Miete bezahlen. In solchen Fällen lohnt es sich, die ungenutzten Räumlichkeiten an Untermieter abzugeben, um ein zusätzliches Einkommen zu generieren. Die dritte Partei erhält dabei allerdings nur das Nutzungsrecht am Mietobjekt. Die Rechte und Pflichten des Hauptmieters gegenüber dem Vermieter bleiben bestehen. Zwischen Letzterem und dem Untermieter bestehen also keine direkten vertraglichen Beziehungen. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass der Hauptmieter das Recht zur Untervermietung seiner Geschäftsräume erwirken muss. Einen direkten Anspruch gegen seinen Vermieter hat er allerdings – anders als im Wohnraummietrecht – nicht. Allerdings gibt es auch keine eindeutige gesetzliche Regelung, die sich mit der Untervermietung von Gewerberäumen beschäftigt.
Genehmigung des Eigentümers der Geschäftsräume
Je nach Einzelfall kann es sich lohnen, die Untervermietung gewerblicher Räume gerichtlich zu erzwingen. Allerdings sollte man zunächst versuchen, die Genehmigung des Eigentümers auf friedlichem Wege zu erhalten. Soll eine Immobilie untervermietet werden, muss der Vermieter eine Ablehnung sinnvoll begründen. Ein Ablehnungsgrund könnte sein, dass die Geschäftsräume einem anderen als dem vereinbarten Zweck dienen sollen. Um diesem Problem entgegenzuwirken, sollte man also einen Untermieter mit ähnlichen beruflichen Zielen finden. Die teilweise Untervermietung kann auch ohne Begründung abgelehnt werden. Ohne schlüssige Argumentation ist es schwierig, die Genehmigung zu erzwingen. Es muss also eine Einigung zustande kommen. Man sollte dem Vermieter mögliche Vorteile der Untervermietung aufzeigen. Besitzt er beispielsweise mehrere Läden nebeneinander, könnte die Attraktivität dieser Objekte darunter leiden, wenn ein Teil der Gewerberäume leer steht.
Die Untervermietung von Geschäftsräumen ist ohne die Genehmigung des Eigentümers sehr problematisch, in den meisten Fällen unmöglich und der gerichtliche Weg häufig sehr kostenintensiv und zeitaufwendig. Daher sollte man versuchen, Vorteile für alle Parteien herauszuschlagen und sie zur Verhandlungsgrundlage zu machen. Einer gütlichen Einigung steht dann nichts mehr im Weg, besonders, wenn der Vermieter Vorteile durch die Untervermietung hat.