Künstler unterstützen und Steuern sparen

Wer seine Geschäftsräume mit Kunstwerken schmückt, wertet damit nicht nur seine Räumlichkeiten auf, er leistet auch einen wertvollen Beitrag für aufstrebende Künstler. Der sinnvolle Zusatzeffekt: Kunstwerke helfen, Steuern sparen. Aber was ist dabei zu beachten und welche Kunstwerke gelten als Abschreibeposten?

Was gilt nicht als steuerschonendes Kunstwerk?

Hier hat der Gesetzgeber sehr klare Richtlinien vorgegeben. Auch prüft die Finanzbehörde genau, ob das jeweilige Kunstwerk den vorgegebenen Kriterien entspricht. Daher ist es in jedem Fall ratsam, sich vorab beim Steuerberater zu erkundigen, welche Kunstgegenstände auch tatsächlich als Absatzbeträge geltend gemacht werden können. In aller Kürze sei zusammengefasst: Werke bereits hoch dotierter Künstler fallen nicht unter den steuerschonenden Aspekt, da man ihnen für die Zukunft eine Wertsteigerung unterstellt. Bereits anerkannte Künstler, die von Kunstsachverständigen als bedeutend eingeschätzt werden, Kunstpreise gewonnen und an wichtigen Ausstellungen teilgenommen haben oder von bedeutenden Museen angekauft wurden, kann man also nicht von der Steuer absetzen.

Welche Kunstwerke eignen sich dazu und Steuern sparen ?

Grundsätzlich gelten aufstrebende, eher unbekannte Künstler als unterstützungswürdig. Diese Werke werden als „Gebrauchskunst“ eingestuft, weil man davon ausgeht, dass sie sich im Laufe der Zeit „abnutzen“, also nicht mehr der Mode entsprechen und daher an Wert verlieren. Mit solchen Objekten kann man sogar langfristig Steuern sparen, denn der Anschaffungswert ist über einen Zeitraum von 15 Jahren absetzbar. Eine weitere Möglichkeit, steuerschonend in Kunst zu investieren, ist die Vergabe von Werksaufträgen an aufstrebende Künstler. Der große Zusatzeffekt an solchen Kompositionen ist, dass sie gezielt auf die Firmenidentität abgestimmt werden können und so beim Betrachter genau die Emotionen auslösen, die für das Unternehmen wünschenswert sind.

Kunstaffine Unternehmer unterstützen durch den Ankauf von Gebrauchskunstwerken also aufstrebende Künstler und sparen dabei Steuern. Hier können sich Absatzbeträge in vielerlei Hinsicht positiv entfalten: Der Künstler erfährt Werschätzung und verdient Geld mit seiner Kunst, der Unternehmer verschönert seine Geschäftsräume und spart Steuern. Und die Kundschaft genießt ein stilvolles Ambiente.