Wie wird man einen schlecht zahlenden Mieter los?

Wie in anderen Bereichen gibt es auch bei Mietern schwarze Schafe. Es sind Mieter, die Nerven und Geduld des Vermieters strapazieren. Ständig sind sie mit den Mieten in Verzug und bleiben dies auch nach Ermahnung. Doch wie kann man solche Mieter loswerden?

Schlecht zahlende Mieter loswerden

Will man schlecht zahlende Mieter loswerden, so gibt es einige Regularien zu beachten. Auch wenn es sich bei der Mietwohnung juristisch um das Eigentum des Vermieters handelt, darf dieser dem Mieter nicht grundlos kündigen. Säumige Zahlungen im Wiederholungsfall gehören allerdings zu den Gründen, die eine Kündigung der Wohnung nach deutschem Mietrecht rechtfertigen. Konkret ist eine fristlose Kündigung möglich, wenn der Mieter zweimal in Folge seine Miete nicht bezahlt oder dem Vermieter insgesamt bereits zwei Monatsmieten schuldig bleibt. Ein Gespräch mit einem Anwalt klärt auch die letzten Fragen.

Die sichere Form der Kündigung

Lässt sich ein Mieterrauswurf nicht mehr vermeiden, sollte die juristisch einwandfreie Form für die Kündigung gewählt werden. Denn die Erfahrung hat gezeigt, dass zahlungsunwillige Mieter auch nach einer Kündigung oft nicht ohne Weiteres die Wohnung verlassen. Wer einen Mieter loswerden möchte, sollte in der Kündigung der Wohnung folgende Punkte beherzigen: Die Kündigung geschieht in schriftlicher Form mit Angabe des Grundes und Unterschrift. Zudem hat sie den Mieter spätestens am dritten Monatswerktag zu erreichen. Von da an hat der Mieter je nach Dauer des Mietvertrags drei, sechs oder neun Monate Zeit, seine Wohnung zu räumen.

Obwohl die Mieterrechte in Deutschland insgesamt über ein hohes Niveau verfügen, ist der Gesetzgeber bei schlecht zahlenden Mietern auf der Seite der Vermieter. Der Gesetzgeber hat Verständnis dafür, dass schlecht zahlende Mieter Gift für die geschäftlichen Interessen des Vermieters sind. Folglich besitzt der Vermieter genug Möglichkeiten, solche Mieter auch wieder loszuwerden, die er in seinem eigenen Interesse nutzen kann. Eine Mahnung sollte dem Rauswurf allerdings vorausgehen.