Handlungsvollmachten an andere Personen übertragen
Wer ein größeres Unternehmen leitet, kann nicht alle Aufgaben alleine lösen. Clevere Chefs delegieren daher einen Teil der Arbeit an zuverlässige Mitarbeiter. Damit diese Personen auch im Sinne der Firma handlungsfähig sind, gibt es Verträge für Prokura oder einzelne Vollmachten.
Wichtige Aufgaben delegieren
In einer größeren Firma haben die Führungsverantwortlichen eine Kontrollfunktion. Sie führen die Aufgaben nicht selber aus, sondern koordinieren das Zusammenspiel der einzelnen Mitarbeiter und Abteilungen. Dabei ist es sehr wichtig, möglichst viele Tätigkeiten zu delegieren. Man gibt die Buchhaltung an ein Steuerbüro ab, holt sich für Rechtsgeschäfte externe Berater ins Haus und setzt eine Marketingabteilung für die Werbung ein. Sobald die einzelnen Mitarbeiter im Außenverhältnis tätig werden, müssen die Vollmachten geklärt werden. Wer darf welches Budget verwalten? Welche Investitionen sind in welcher Ebene zu gestatten? Wer darf Verträge mit Lieferanten unterzeichnen?
Rahmen für Handlungsvollmachten feststecken
Für den Bestand eines Unternehmens ist es wichtig, dass alle Abläufe reibungslos funktionieren, auch wenn nicht alle Mitarbeiter permanent persönlich zur Verfügung stehen. Der Chef kann dienstlich anderweitig eingebunden sein, wenn Abschlüsse zu tätigen sind. Urlaub oder Krankheit dürfen keine Lücke in die Handlungsfähigkeit der Firma reißen. Je größer die Firma ist, desto bedeutender wird eine sinnvolle Arbeitsteilung. Es ist üblich, zum Delegieren eine Prokura zu erteilen oder einzelne Vollmachten auszustellen. Damit die Verfügungen auch nach außen wirksam werden, ist eine schriftliche Form erforderlich.
Durch das gezielte Delegieren von Aufgaben schafft sich ein Geschäftsführer Freiraum für strategische Maßnahmen. Sobald größere Summen im Spiel sind, sollte man die Verantwortlichkeiten schriftlich fixieren. Für weitreichende Handlungsvollmachten und die Erteilung von Prokura ist die Unterstützung durch einen Anwalt sinnvoll. Einige Verträge müssen notariell beglaubigt werden, um wirksam zu werden.