Kündigung durch den Arbeitgeber
Möchte ein Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung aussprechen, so ist er dabei an die Schriftform gebunden. Nur so wird sichergestellt, dass die Kündigung innerhalb der gesetzten Kündigungsfrist wirksam wird. Das Schreiben der Kündigung kann man sich mit vorgefertigten Mustertexten erleichtern.
Welche Inhalte müssen in das Schreiben?
In der Kündigung durch den Arbeitgeber müssen alle relevanten Daten vom Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer sowie die entsprechenden Termine und Fristen aufgeführt sein. Bei der Kündigungsfrist muss man sich an die im Arbeitsvertrag geregelten Fristen halten. Falls dort keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt das allgemeine Recht nach dem Kündigungsschutzgesetz. Bei einer ordentlichen Kündigung kann der Arbeitgeber den Vertrag auch ohne Angabe von Gründen aufheben. Ein wichtiger Grund kann in das Dokument aufgenommen werden. Allerdings muss man die Vorgaben im Kündigungsschutzgesetz beachten. Hier gelten viele Regelungen, welche eine soziale Verträglichkeit von Kündigungen fordern. Wenn man Arbeitnehmer beschäftigen will, ist es sinnvoll, sich bereits vor deren Einstellung mit den Gesetzen zu nötigen Kündigungen zu informieren.
Was gehört noch zur Kündigung durch den Arbeitgeber?
Bei der Kündigung durch den Arbeitgeber ist es mit dem Schreiben der Kündigung allein nicht getan. Der Arbeitnehmer hat zum Beispiel einen Anspruch auf eine schriftliche Einschätzung seiner Leistungen in einem objektiven Arbeitszeugnis. Nach dem Wirksamwerden der Kündigung muss man den Arbeitnehmer bei den entsprechenden Stellen abmelden. Das betrifft unter anderem die Krankenkasse. Eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung übermittelt man direkt an das Finanzamt. Zum Abschluss sollte man prüfen, ob alle Konten ordnungsgemäß abgerechnet wurden. Sehr genau sind die Zahlungen von Sozialleistungen wie Lohnsteuer, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung zu behandeln.
Für eine fachlich korrekte Kündigung durch den Arbeitgeber nutzt man am besten eine gute Textvorlage. Hier müssen nur noch die Daten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit den entsprechenden Fristen ergänzt werden. Im Zweifel sollte man immer einen erfahren Anwalt befragen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann wertvolle Hinweise für die entsprechenden Formulierungen der Kündigung und die aktuell gültigen Kündigungsfristen geben.