Gehört die Mehrwertsteuer auf jede Rechnung?

In Deutschland enthalten Rechnungen neben bestimmten Angaben wie der Steuernummer des Unternehmers auch die gesondert ausgewiesene Mehrwertsteuer. Doch in manchen Rechnungen fehlt diese Angabe und die Summe wird ohne Steuer angegeben. Gehört die MwSt. nicht auf jede Rechnung? Welche Ausnahmen gibt es?

Grundsätzlich gehört die Mehrwertsteuer auf die Rechnung

Unternehmer, die Waren verkaufen oder Dienstleistungen gegen Entgelt erbringen, müssen in der Regel auf einer dafür erstellten Rechnung die Mehrwertsteuer gesondert ausweisen. Neben dem Steuerbetrag in Euro ist auch der Steuersatz in Prozent anzugeben. Dieser ist nicht immer gleich, da Waren und Dienstleistungen dem normalen Steuersatz (19 Prozent), aber auch dem ermäßigten Steuersatz (7 Prozent) unterliegen können. Ebenso sind bestimmte Waren und Dienstleistungen gänzlich von der Steuer befreit. In diesen Fällen beträgt der Steuersatz 0 Prozent. Zu beachten sind diese Regelungen von Unternehmern, also von natürlichen und juristischen Personen, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausüben.

Ausnahmen bestätigen die Regel

Die Angabe der Mehrwertsteuer auf der Rechnung unterbleibt in bestimmten Fällen. Unter anderem wird sie nicht angegeben, wenn der Unternehmer ein Kleinunternehmer und entsprechend nicht zur Ausweisung der MwSt. verpflichtet ist, wenn Rechnungen an umsatzsteuerbefreite Organisationen oder im sogenannten Reverse-Charge-Verfahren ausgestellt werden. Dieses Verfahren wird angewendet, wenn der Kunde ein Unternehmer im EU-Ausland ist. In diesem Fall muss in die Rechnung der Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers aufgenommen werden. Geht die Rechnung an eine von der Steuer befreite Organisation, erfolgt ebenfalls keine Angabe der Steuer. Hier ist ein Hinweis auf die umsatzsteuerfreie Leistung und das Vorliegen einer entsprechenden Bescheinigung der Organisation notwendig. Kleinunternehmer weisen die MwSt. ebenfalls nicht aus. Sie müssen in der Rechnung auf ihren Kleinunternehmerstatus hinweisen.

Ob und in welchen Fällen die Mehrwertsteuer auf eine Rechnung gehört, hängt von den Umständen jedes Einzelfalls ab. Grundsätzlich gehört sie auf die Rechnung, in Ausnahmefällen kann der Rechnungssteller oder -empfänger aber von dieser Pflicht befreit sein. Selbst langjährige Unternehmer sind sich bei der geltenden Rechtslage manchmal unsicher. Bevor es Ärger mit dem Finanzamt gibt, sollte man bei Bedenken hinsichtlich der korrekten Angabe auf einer Rechnung deshalb vorsichtshalber einen Fachanwalt zu Rate ziehen.