Die doppelte Geldbuße für Falschparken!

Über diese Information sind Autofahrer sicher nicht begeistert: Die Geldbuße für Falschparken wurde mit dem Jahresbeginn 2018 praktisch verdoppelt. Wer nicht aufpasst, hat schnell eins der unbeliebten Knöllchen auf der Windschutzscheibe. Mit etwas Aufmerksamkeit kann man die hohen Zusatzkosten vermeiden.

Geldbuße für Falschparken empfindlich gestiegen

Die Geldbuße für Falschparken wurde angehoben, um mehr Ordnung in den Straßenverkehr zu bringen. Ein Parkverbot hat in der Regel den Zweck, Zugangswege, Rettungsgassen oder Sichtachsen freizuhalten. Wer beim Parken sein Auto achtlos abstellt, wird neuerdings mit empfindlichen Bußgeldern zur Kasse gebeten. Wichtig ist es auch, den Unterschied zwischen Halten und Parken zu beachten. Beim Halten wird das Auto nicht verlassen. Man kann aussteigen, um Sachen zu entladen oder Personen zum Wagen zu geleiten. Die Dauer des Haltevorgangs darf in der Regel drei Minuten nicht übersteigen, sonst kann es als Parken angesehen werden.

So vermeidet man hohe Bußgelder

Um eine Geldbuße für Falschparken zu vermeiden, sollte man sich noch einmal erinnern, wo überall Parken verboten ist. Dazu zählen alle Halteverbotszonen sowie durch eine Beschilderung eingerichtete Parkverbotszonen. Man darf nicht in engen Kurven, an unübersichtlichen Stellen oder an Fußgängerüberwegen parken. Auch vor der Feuerwehr, im Kreuzungsbereich, vor Einfahrten und abgesenkten Bordsteinkanten besteht Parkverbot. Zum Beispiel darf man sein Auto in verkehrsberuhigten Bereichen nur auf den dafür markierten Stellen parken. Auch auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen ist Parken verboten.

Am besten informiert man sich regelmäßig über die entsprechenden Vorschriften, um sein Wissen aktuell zu halten. Damit vermeidet man nicht nur eine Geldbuße für Falschparken, sondern unterstützt einen reibungslosen Verkehr. Die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer wird erhöht, wenn freie Sicht auf Ampeln und Kreuzungen herrscht und Rettungsfahrzeuge schnell zum Einsatzort gelangen. Wer dennoch mal ein Knöllchen bekommt, kann eventuell Einspruch dagegen erheben.