Lieber ein schlechtes Verhandlungsergebnis als ein gutes Gerichtsverfahren

Trotz aller Bemühungen, alle Geschäftsverträge so abzuschließen, dass keinerlei Probleme entstehen, stehen viele Unternehmer früher oder später einmal vor einem Richter, wenn in der persönlichen Verhandlung mit dem Gegenüber keine Einigkeit erzielt werden konnte. Manchmal ist eine freiwillige Verhandlung mit schlechten Ergebnissen jedoch besser als eine gute Gerichtsverhandlung.

Formen einer freiwilligen Verhandlung

Geraten zwei Geschäftsparteien aneinander, so beauftragen diese häufig schnell einen Anwalt. Entgegen der allgemeinen Meinung muss dies nicht immer schlecht sein. Ganz im Gegenteil: Viele Anwälte besitzen eine Zusatzausbildung und führen eine Mediation durch. Während dieser Mediation können alle Probleme auf sachlicher Ebene diskutiert und eine Einigung erzielt werden. Alternativ hierzu gibt es unter gewissen Umständen die Möglichkeit, beim Gericht eine neutrale Verhandlung zu beantragen. Diese zerstört jedoch meist das bislang vielleicht gute Geschäftsverhältnis, während eine schlechte Verhandlung außerhalb eines Gerichts vielleicht nicht zur vollen Zufriedenheit der streitenden Parteien führt, aber im Nachhinein eine Annäherung und ein Fortführen der Geschäftsbeziehungen zulässt. Daher sollte abgewogen werden, welcher Weg der Einigung im Einzelfall der bessere ist.

Schlechte Verhandlung birgt auch Vorteile

Obwohl eine schlechte Verhandlung bei mindestens einer Person ein negatives Gefühl erzeugt, birgt diese doch ein paar Vorteile. Meist entsteht ein Kompromiss, der während einer Gerichtsverhandlung nicht zustande käme. Des Weiteren ist ein vollstreckbarer Gerichtsbeschluss immer mit weiteren Kosten und Unannehmlichkeiten verbunden. Der größte Nachteil einer Gerichtsverhandlung besteht in dem nicht beeinflussbaren Ergebnis und den damit verbundenen Kosten: Richter dürfen entweder eine gegenseitige Kostenaufhebung bestimmen oder der Verlierer übernimmt die Anwaltskosten des Gegners. Zusätzlich benötigt nicht nur die Gerichtsverhandlung, sondern auch die Vorbereitung darauf viel Zeit.

Wer durch eine freiwillige außergerichtliche Einigung eine Gerichtsverhandlung vermeiden kann, sollte diese Chance in jedem Fall nutzen. Das Ergebnis einer persönlichen Verhandlung kann von beiden Parteien beeinflusst werden, während die Entscheidungsgewalt beim Gerichtsverfahren vorrangig beim Richter liegt. So sollte vor dem Gang zum Gericht darüber nachgedacht werden, ob sich eine richterliche Verhandlung vermeiden lässt.