Den Mitgliedschaftsvertag genau lesen!

Ein Mitgliedschaftsvertrag für einen Verein oder eine Dienstleistung kann so formuliert sein, dass man die konkreten Bedingungen auf den ersten Blick nicht wahrnimmt. Wer erst einmal unterzeichnet hat, kommt später nicht vorzeitig aus dem Vertrag heraus und muss unter Umständen viel Lehrgeld zahlen.

Den Mitgliedschaftsvertrag vor der Unterschrift genau prüfen

Vor der Unterzeichnung sollte man den kompletten Text gründlich lesen und bei unklaren Stellen nachhaken. Manchmal werden die Bedingungen an eine bestimmte Laufzeit gekoppelt. So werben zum Beispiel Fitnessstudios mit niedrigen Preisen, die man nur erhält, wenn man einen Vertrag über eine bestimmte Laufzeit abschließt. Es kann sein, dass zusätzliche Leistungen, die man eigentlich als selbstverständlich erachtet, extra bezahlt werden müssen. Man sollte sich also nicht von Lockangeboten mit reduzierten Preisen für die erste Zeit verführen lassen. Bevor man merkt, dass die Probezeit vorbei ist, sitzt man schon in der Abofalle.

Laufzeiten unbedingt beachten und korrekt kündigen

Wichtig sind außerdem die Kündigungsfrist und die Bedingungen, zu denen sich der Vertrag automatisch verlängert. Manche Verträge kann man nur einmal im Jahr mit drei Monaten Kündigungsfrist auflösen – dadurch ergeben sich sehr lange Vorlaufzeiten, die man nicht umgehen kann. Beim Versand der Kündigung ist es wichtig, auf die Fristen zu achten. Meist gilt für die Einhaltung der Kündigungsfrist der Zugang beim Empfänger. Für einen Nachweis kann man die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein versenden.

Ist man sich nicht sicher, was die einzelnen Formulierungen bedeuten, sollte man anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, ehe man den Mitgliedschaftsvertrag unterzeichnet. Das kann bedeutend preiswerter sein, als zum Beispiel bei einer Partnerbörse über mehrere Monate einen teuren Beitrag zu bezahlen. Wenn man einen abgeschlossenen Vertrag wieder kündigen will, ist es hilfreich, ein Musterschreiben dafür zu verwenden.