Streitfrage Kaution: Wann darf sie einbehalten werden?
Beim Auszug aus der Mietwohnung ist sie oft ein Streitpunkt: die Kaution. In welchen Fällen sie aufgrund von Reparaturen und/oder Schäden ganz oder zum Teil einbehalten werden darf, ist häufig strittig und Mieter wie Vermieter sind in dieser Hinsicht unterschiedlicher Ansicht. Es geht um Renovierungspflichten und Schönheitsreparaturen und um die Frage, wann die Kaution dafür verwendet werden darf.
Die Kaution: dafür ist sie da
Der bei Mietbeginn hinterlegte Geldbetrag ist zweckgebunden und nur dazu gedacht, Forderungen des Vermieters, die sich aus der Mietsache ergeben, nachzukommen. Typische Beispiele für diese Forderungen sind Schäden an der Mietsache wie beispielsweise an den Türen, Fenstern oder am Boden, sofern dieser Eigentum des Vermieters ist. Mit seiner Sicherheitsleistung, oder einem Teil davon, zahlt der Vermieter den Ersatz beziehungsweise die Reparatur. Der Ersatz muss allerdings in einem vergleichbaren Wert erfolgen. Nicht erlaubt ist es, dass der Vermieter auf Kosten des (ehemaligen) Mieters den Wohnraum verbessert.
Renovierungsarbeiten – Kautionssache?
Grundsätzlich kann die Kaution auch verwendet werden, wenn der Mieter seiner Renovierungspflicht nicht nachgekommen ist. Hier kommt es allerdings darauf an, ob eine solche Pflicht überhaupt existiert. Viele entsprechende Klauseln sind ungültig und dem Mieter obliegt eine solche Pflicht eben nicht. Hier helfen im Zweifelsfall der Rat eines Anwalts für Mietrecht oder der Mieterschutzbund weiter. Ist die Pflicht gegeben, muss dem Mieter eine annehmbare Frist gesetzt werden und die Renovierung durch ihn auch dann noch möglich gemacht werden, wenn der Mietvertrag bereits ausgelaufen ist. Weitere Fälle, die Mietkaution einzubehalten können vorliegen, wenn der Mieter Möbel oder Hausrat in der Wohnung hinterlässt – die gezahlte Sicherheitsleistung trägt dann die Kosten für die Entsorgung.
Schäden an der Wohnung, keine oder eine unsachgemäße Renovierung, obwohl es Mieterpflicht gewesen wäre, Entsorgung von zurückgelassenen Möbeln oder Hausrat: Das sind Fälle, in denen sich der Vermieter Kosten über die Sicherheitsleistung zurückholen kann. Ein Blick in den Mietvertrag klärt über die Pflichten und Rechte beider Parteien auf, im Zweifelsfall sollte man aber immer einen Anwalt befragen.