Die unterschiedlichen Arten und Weisen, seine Mieteinnahmen zu garantieren
Wer eine Wohnung oder Geschäftsräume mieten möchte, muss fast immer bestimmte Sicherheiten hinterlegen. Dazu zählt einmal die Kaution, die bei Mietsachschäden oder offenen Abschlusszahlungen herangezogen werden kann. Viele Vermieter lassen sich außerdem die Mieteinnahmen garantieren, bevor der Mietvertrag unterzeichnet wird.
Dem Vermieter die Mieteinnahmen garantieren
Man kann dem Vermieter die Mieteinnahmen garantieren, indem Nachweise zum Einkommen vorgelegt werden. Bei Angestellten genügen dafür oft die Lohnscheine von den letzten drei Monaten. Wer selbstständig ist, reicht einen Steuerbescheid oder die letzte Bilanz ein. Möchte man als Firma einen Laden, ein Büro oder ein Lager mieten, sind Nachweise zum geschäftlichen Erfolg nötig. Der Vermieter kann anhand der gezeigten Zahlen einschätzen, ob man die Kosten für längere Zeit tragen kann. Schwieriger wird es, wenn die Bonität nicht ausreicht oder unsicher ist, wie es bei Studenten oder Auszubildenden der Fall sein kann.
Was tun bei unzureichender Bonität?
Wer mit einem geringen Einkommen keine Mieteinnahmen garantieren kann, hat andere Möglichkeiten, dem Vermieter die Miete nachzuweisen. Man kann im Vertrag einen Bürgen festlegen, der im Falle von Zahlungsschwierigkeiten einspringt. Eine weitere Möglichkeit ist es, einen Geldbetrag als Sicherheit zu hinterlegen. Eventuell hilft eine Bescheinigung vom Arbeitgeber, der eine fortgesetzte Beschäftigung bei einem befristeten Vertrag in Aussicht stellt. Bei einer Bürgschaft müssen sich alle Beteiligten im Klaren sein, dass der Bürge zur Zahlung verpflichtet ist, wenn die Miete nicht pünktlich beim Vermieter eintrifft.
Wer dem Vermieter seine Mieteinnahmen garantieren will, hat dafür mehrere Möglichkeiten. Bevor man eine Bürgschaft oder eine finanzielle Sicherheitsleistung vereinbart, sollte man sich beraten lassen, ob die Forderung des Vermieters überhaupt gerechtfertigt ist. Im Zweifel ist eine anwaltliche Beratung angebracht. Dabei kann außerdem der Vertrag für die Bürgschaft geprüft werden.