So ist man bei der Untervermietung auf der sicheren Seite

Es gibt viele Gründe, warum man die eigene Mietwohnung vorübergehend untervermieten will. Doch bevor man einen Untermieter sucht und einen Untermietvertrag abschließt, sollte man sich eingehend mit den Bestimmungen im eigenen Mietvertrag und den gesetzlichen Regelungen beschäftigen, denn bei unerlaubter Untervermietung droht die fristlose Kündigung.

Untermietvertrag nicht ohne Erlaubnis des Vermieters abschließen

In den meisten Mietverträgen wird die Untervermietung entweder kategorisch ausgeschlossen oder bedarf mindestens der Zustimmung des Vermieters. Entscheidend ist, dass der Hauptmieter keinesfalls einen Untermietvertrag für einen Teil oder die ganze Wohnung ohne diese Zustimmung abschließen darf. Wer sich nicht sicher ist, sollte bei Zweifeln einen spezialisierten Anwalt zu seinen Möglichkeiten befragen, denn der Gesetzgeber hat geregelt, dass unter bestimmten Umständen ein berechtigtes Interesse zur Untervermietung besteht. Möglicherweise anders als im Mietvertrag festgelegt, ist beim Bestehen eines berechtigten Interesses eine Erlaubnis zur Untervermietung durch den Vermieter zu erteilen. Gesetzlich geregelt ist, dass es persönliche oder wirtschaftliche Gründe gibt, die die Untervermietung eines Teils oder des gesamten Wohnraums durch den Hauptmieter rechtfertigen.

Was sind die Voraussetzungen für berechtigtes Interesse an der Untervermietung?

Wenn sich etwa die finanzielle Situation des Hauptmieters – beispielsweise durch Arbeitslosigkeit oder Auszug des Partners – seit Abschluss des Mietvertrages nachweislich verschlechtert hat, gilt das im Allgemeinen als wichtiger Grund. Wer vorübergehend aus beruflichen Gründen ins Ausland geht, hat in den meisten Fällen ebenfalls ein berechtigtes Interesse, seine Wohnung auf Zeit zur Untermiete anzubieten. Hier gilt jedoch der Grundsatz, dass man nicht die ganze Wohnung überlassen darf. Hat man die Erlaubnis zur Untervermietung eingeholt und möchte einen Untermietvertrag abschließen, nimmt der Hauptmieter gegenüber dem Untermieter die Rolle des Vermieters ein. Jetzt kommt es darauf an, einen rechtssicheren Untermietvertrag abzuschließen, in dem alle wichtigen Punkte vorab geklärt sind. Beispielsweise kann man gegenüber dem eigentlichen Vermieter für Schäden haften, die der neue Untermieter verursacht und man sollte daher auch eine entsprechende Regelung im Untermietvertrag festhalten.

Will man die eigene Mietwohnung untervermieten, muss in jedem Fall zunächst die Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden. Gibt der Vermieter grünes Licht, sollte beim Aufsetzen des Untermietvertrages darauf geachtet werden, dass alle wichtigen Punkte darin festgehalten sind, da sonst etliche Risiken lauern. Ein individuell anpassbarer Mustertext kann dabei helfen, einen rechtssicheren Untermietvertrag aufzusetzen. Allerdings lohnt es sich bei Unsicherheiten, einen erfahrenen Anwalt zu Rate zu ziehen.