Onlinehandel: Was muss man beim Verkauf ins Ausland bei der Rechnung beachten?
Beim grenzüberschreitenden Onlinehandel treten regelmäßig Fragen zur korrekten Rechnungsstellung auf. Müssen die Angaben zu Preis, Lieferkosten und Gewährleistung in der Landessprache verfasst werden? Welche Gesetze gelten für die Rücknahme oder einen Widerruf? Gibt es ähnliche Verpackungsvorschriften wie in Deutschland? Welche Begleitpapiere müssen der Sendung beigefügt werden, damit sie schnell und problemlos den Kunden erreicht?
Onlinehandel mit Umsatzsteuer
Beim Onlinehandel mit Verkauf an Privatpersonen oder Unternehmen innerhalb der EU gelten besondere Bestimmungen zum Ausweis der Umsatzsteuer. Beim Verkauf an Privatleute kann der Lieferant wählen, ob er die Umsatzsteuer des eigenen Landes oder den Umsatzsteuersatz des Zielstaates der Sendung verwendet. Falls er den Umsatzsteuersatz des Empfängers wählt, muss er die vereinnahmte Umsatzsteuer auch in dessen Land abführen. Ab einem bestimmten Handelsvolumen werden die Verkäufer automatisch dazu verpflichtet. Für den Handel zwischen Unternehmen gibt es erleichternde Regelungen. Falls der Empfänger über eine Umsatzsteuer-ID verfügt, kann die Rechnung ganz ohne Umsatzsteuer ausgewiesen werden.
Pflichtangaben auf den Dokumenten
Beim Onlinehandel werden viele Rechnungen elektronisch erstellt und versendet. Bei der Einrichtung sollte man die Pflichtangaben überprüfen und sorgfältig erfassen. Zu diesen Angaben gehören für eine Lieferung an eine Firma im Ausland die Anschrift, genaue Preise und möglichst auch die Umsatzsteuer-ID des Empfängers. Falls die Umsatzsteuer-ID des Empfängers ungültig ist, kann die reduzierte Rechnung nicht vom Finanzamt anerkannt werden. Möglicherweise stehen dem Versender dann Nachzahlungen ins Haus. In zentralen Registern ist es möglich, die Nummern zu überprüfen. Bei größeren Beträgen sollte man dies unbedingt tun, ehe die Rechnung ohne Umsatzsteuer ausgestellt wird.
Für den grenzüberschreitenden Onlinehandel kann die Umsatzsteuer je nach Empfänger weggelassen oder angepasst werden. Bevor man sich dazu entscheidet, sollte man sich jedoch genau über die Konsequenzen informieren. Eine anwaltliche oder steuerliche Beratung zu diesen Fachfragen gibt betroffenen Unternehmern Sicherheit für ihr zukünftiges Geschäft.